Vergaberecht für Bauherren: Wann gilt die HOAI, VgV oder UVgO?
Wer ein Bauprojekt plant, kommt an diesen drei Abkürzungen kaum vorbei. HOAI, VgV und UVgO regeln, wie Planungs- und Bauleistungen vergeben werden und was Bauherren dabei beachten müssen. Doch wann gilt was, und für wen?
Christofer Angeler
Dipl.-Ing. Architekt M.Sc. REM+CPM & Geschäftsführer
Was ist die HOAI und was regelt sie?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, legt fest, wie Planungsleistungen in Deutschland honoriert werden. Sie gilt für alle Architekten und Ingenieure, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Bauherr öffentlich oder privat ist.
Die HOAI definiert Leistungsbilder, Leistungsphasen und Honorarzonen. Sie gibt damit einen verbindlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Honorare vereinbart werden können. Seit der Novellierung im Jahr 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze zwar nicht mehr zwingend verbindlich, sie dienen aber weiterhin als wichtige Orientierung bei der Honorarverhandlung.
- Gilt für Architekten und Ingenieure in Deutschland
- Regelt Honorare für Planungsleistungen
- Definiert Leistungsbilder und Leistungsphasen
- Dient seit 2021 als Orientierungsrahmen, nicht mehr als starre Preisbindung
Wann greift die VgV?
Die Vergabeverordnung, kurz VgV, gilt ausschließlich für öffentliche Auftraggeber. Gemeinden, Landkreise, Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen sind verpflichtet, Planungsleistungen ab bestimmten Schwellenwerten europaweit auszuschreiben.
Der aktuelle EU-Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge liegt bei 221.000 Euro netto. Wird dieser Wert voraussichtlich überschritten, muss der öffentliche Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren nach VgV durchführen. Das bedeutet in der Regel ein offenes oder nicht offenes Verfahren, häufig verbunden mit einem Planungswettbewerb.
Für private Bauherren spielt die VgV keine Rolle. Sie sind grundsätzlich frei in der Wahl ihrer Planer und müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchführen.
- Gilt nur für öffentliche Auftraggeber
- Greift ab dem EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto
- Schreibt ein förmliches Vergabeverfahren vor
- Häufig verbunden mit einem Planungswettbewerb
Für öffentliche Bauherren bedeutet die VgV einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Fristen müssen eingehalten, Vergabeunterlagen erstellt und Angebote transparent bewertet werden. Wer diesen Prozess nicht kennt, riskiert Vergabefehler, die im schlimmsten Fall zur Aufhebung des Verfahrens führen können.
Genau hier liegt eine der Kernkompetenzen von Angeler APM. Wir begleiten öffentliche Auftraggeber durch den gesamten Vergabeprozess, von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur rechtssicheren Zuschlagserteilung.
Die UVgO: Vergabe unterhalb der Schwellenwerte
Die Unterschwellenvergabeordnung, kurz UVgO, regelt die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ist damit das Pendant zur VgV für kleinere Aufträge.
Die UVgO sieht verschiedene Verfahrensarten vor, abhängig vom geschätzten Auftragswert. Bei kleineren Aufträgen genügt eine Direktvergabe oder eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Mit steigendem Auftragsvolumen wachsen auch die Anforderungen an Transparenz und Wettbewerb.
- Gilt für öffentliche Auftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte
- Verschiedene Verfahrensarten je nach Auftragswert
- Direktvergabe bei sehr kleinen Aufträgen möglich
- Mit steigendem Volumen wachsen die Anforderungen an das Verfahren
Was bedeutet das in der Praxis?
Für private Bauherren ist die Rechtslage überschaubar. Sie können Planer frei wählen und Honorare verhandeln, orientiert an der HOAI als Rahmen.
Für öffentliche Bauherren ist die Situation deutlich komplexer. Je nach Auftragswert greifen unterschiedliche Regelwerke, die jeweils eigene Anforderungen an das Verfahren stellen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
"Ein rechtssicheres Vergabeverfahren schützt nicht nur den Auftraggeber. Es schafft Vertrauen bei den Bietern und legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit."
Fazit
HOAI, VgV und UVgO sind keine bürokratischen Hürden, sondern Instrumente, die Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit im Bauwesen schaffen. Wer sie kennt und richtig anwendet, schützt sich vor Fehlern und schafft die Grundlage für ein erfolgreiches Projekt.
Für öffentliche Bauherren empfiehlt es sich, frühzeitig erfahrene Partner einzubinden, die den Vergabeprozess kennen und sicher durch alle Anforderungen begleiten können. Denn ein gut vorbereitetes Vergabeverfahren ist kein Selbstzweck, sondern der erste Schritt zu einem erfolgreichen Bauprojekt.
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